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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Besteuerung von Schichtzulagen

Zahlt der Arbeitgeber neben dem Grundlohn auch Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, sind diese Zuschlagszahlungen steuerfrei. Anders verhält es sich mit Zuschlägen, die für Dienste zu wechselnden Zeiten geleistet werden. Dabei handelt es sich nach Ansicht des BFH (Urt. v.

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