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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Betriebsratsanhörung bei Probezeitkündigung
Ein Verkäufer war seit dem 1.3.2023 beschäftigt. Es war eine dreimonatige Probezeit mit zweiwöchiger Kündigungsfrist vereinbart. Am 17.8.2023, also noch vor Ablauf der Wartezeit von sechs Monaten, hörte das Unternehmen den Betriebsrat wie folgt zur beabsichtigten Kündigung an: „Auf das Arbeitsverhältnis findet das KSchG noch keine Anwendung.
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