Betriebsratsschulungen
1 Differenzierung nach Schulungstypen („Ob“ und „Was“)
Das BAG unterscheidet zwischen der Vermittlung sog. Grundkenntnisse und anderen Schulungsveranstaltungen (Urt. v. 28.9.2016 – 7 AZR 699/14, AuA 9/18, S. 554):
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Volker Stück
Julia Krüger
· Artikel im Heft ·
Rechtsverhältnis zum Betriebsrat
In Betrieben mit i. d. R. mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Rechtliche Einordnung
Während die Beantwortung der eingangs aufgeworfenen Fragen grundsätzlich einen vertieften Blick in die Systematik des § 37
Problempunkt
Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Kostenübernahme für die Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitglieds
Nichtigkeit der Betriebsratswahl
Zunächst stellt sich – nicht nur für den Arbeitgeber – die Frage, ob die Wahl überhaupt wirksam ist. War sie
Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Zunächst gilt es jedoch, die allgemeinen Grundsätze anlässlich der Vergütung von
Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze der BR-Arbeit
Der neu geschaffene § 79a Satz 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat bei der