Lesedauer: ca. 13 Minuten
ARBEITSRECHT
Betriebsratsschulungen
Im aktuellen Fokus von Arbeits- und Vergaberecht
1 Differenzierung nach Schulungstypen („Ob“ und „Was“)
Das BAG unterscheidet zwischen der Vermittlung sog. Grundkenntnisse und anderen Schulungsveranstaltungen (Urt. v. 28.9.2016 – 7 AZR 699/14, AuA 9/18, S. 554):
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
