Betriebsratsschulungen
1 Differenzierung nach Schulungstypen („Ob“ und „Was“)
Das BAG unterscheidet zwischen der Vermittlung sog. Grundkenntnisse und anderen Schulungsveranstaltungen (Urt. v. 28.9.2016 – 7 AZR 699/14, AuA 9/18, S. 554):
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Volker Stück

Julia Krüger

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Reisekosten, d. h. die Frage, ob ein Betriebsratsmitglied seine
1 Wann darf der Betriebsrat Einsicht nehmen?
Die praktische Handhabung dieses Einsichtsrechts führt immer wieder zu Konflikten mit dem
Nichtigkeit der Betriebsratswahl
Zunächst stellt sich – nicht nur für den Arbeitgeber – die Frage, ob die Wahl überhaupt wirksam ist. War sie
1 Fachkräftebedarf sichern
Die deutsche Wirtschaft steht vor strukturellen Herausforderungen. Die Digitalisierung aller Lebensbereiche verändert
Entwicklung des EBR
Das Betriebsverfassungsrecht endet nach dem Territorialitätsprinzip an den deutschen Grenzen. 1994 hat der
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten zuletzt zu einem Jahresbrutto von 450.000 Euro als leitender Einkäufer tätig. Der