Betriebsratsschulungen
1 Differenzierung nach Schulungstypen („Ob“ und „Was“)
Das BAG unterscheidet zwischen der Vermittlung sog. Grundkenntnisse und anderen Schulungsveranstaltungen (Urt. v. 28.9.2016 – 7 AZR 699/14, AuA 9/18, S. 554):
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Julia Krüger

· Artikel im Heft ·
Rechtsverhältnis zum Betriebsrat
In Betrieben mit i. d. R. mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Hintergrund
Mitglieder des Betriebsrats haben gem. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG einen Schulungsanspruch, dessen Zweck es ist, die
Problempunkt
Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Kostenübernahme für die Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitglieds
Nichtigkeit der Betriebsratswahl
Zunächst stellt sich – nicht nur für den Arbeitgeber – die Frage, ob die Wahl überhaupt wirksam ist. War sie
●Problempunkt
Beim Arbeitgeber, einer Luftverkehrsgesellschaft, ist eine Personalvertretung Kabine (PV) gebildet, für deren Rechte die
Problempunkt
Bei der Arbeitgeberin, einer Luftverkehrsgesellschaft, ist eine Personalvertretung Kabine (PV Kabine) gebildet, für deren Rechte die