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VERGÜTUNG
Branchenzuschlagstarifverträge
Arbeitnehmerüberlassung in der Zeitarbeitsbranche
1 Auswirkungen der Gesetzesänderungen
Durch das Gesetz zur Änderung des AÜG (BGBl. I 2017, S. 258) wurde der Equal-Pay Grundsatz ab 1.4.2017 in § 8 AÜG n. F. verankert.
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