Cannabis und Arbeitsrecht

Neue Problemfelder

Zum 1.4.2024 ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) in Kraft getreten, welches den Besitz von Cannabis legalisiert. Die Legalisierung des Cannabisbesitzes führt zwangsläufig zu weiteren Problemfeldern, die einer Lösung zugeführt werden müssen. Hierzu gehört die Frage des Umgangs mit Cannabis im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht. Das CanG beinhaltet keine Regelungen hierzu. Probleme und Fragen, die sich daraus ergeben, bleiben somit unbeantwortet. Sie werden erst mit der Zeit durch Rechtsprechung und ggf. durch weitere gesetzliche Regelungen geklärt, sodass aktuell die Problemfelder und die sich ergebenden Fragen nur aufgezeigt und eine hergeleitete Lösung angeboten werden kann.

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 Bild: lesterman/stock.adobe.com
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Rechtliche Ausgangslage und Problemfelder

Seit dem 1.4.2024 ist gem. § 3 Abs. 1 Konsumcannabisgesetz (KCanG) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, zum Eigenkonsum erlaubt. Für den Besitz am Wohnsitz ist abweichend auf § 3 Abs. 2 KCanG zu verweisen.

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Prof. Tobias Noll

Prof. Tobias Noll
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Strafrecht und Sozialrecht, Professur SRH Hochschule Heidelberg

· Artikel im Heft ·

Cannabis und Arbeitsrecht
Seite 14 bis 17
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