Company Corporate Identity

Arbeitsrechtliche Aspekte der Arbeitskleidung

„Kleider machen Leute“ ist nicht nur eine Novelle des Schweizer Dichters Gottfried Keller, sondern begegnet jedem im Arbeitsleben fast täglich in Form von Arbeitskleidung. Was bei deren Einführung und Umsetzung aus arbeitsrechtlicher Sicht in der Praxis zu beachten ist, soll hier ausführlich und mit weiterführenden Hinweisen grundsätzlich vorgestellt werden.

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 Bild: radmila85/stock.adobe.com
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Zwecke und Modelle

Die Anschaffung von Arbeitskleidung dient regelmäßig zwei Zwecken:

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

Rachel Zapp

Rachel Zapp
Head of Environment Health and Safety (EHS), BWI GmbH, Meckenheim

· Artikel im Heft ·

Company Corporate Identity
Seite 8 bis 14
Frei
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Body Teil 1

Problempunkt

Die antragsstellende Arbeitgeberin erbringt Fahrdienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr in Berlin. Sie ist im

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Verlängerung Corona-ArbSchVO

Die auf § 18 Abs. 3 ArbSchG gestützte Corona-ArbSchV war an die epidemische Lage von nationaler

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Die auf § 18 Abs. 3 ArbSchG gestützte Corona-ArbSchV war an die epidemische Lage von nationaler Tragweite (§ 5 IfSG)

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Grundlage und Hintergrund

Zur Bekämpfung der Pandemie in den Unternehmen und Betrieben hat sich die Exekutive jetzt nach

  • den Schutzmasken, wobei
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Betriebliches Verhalten

Die Nichtbeachtung von nach § 106 GewO, § 315 Abs. 3 BGB im Einzelfall billig angeordneten betrieblichen