Corporate Influencer

Der (arbeits-)rechtliche Rahmen zum Online-Auftritt

„A person who inspires or guides the action of others“ – so kompakt definiert das angesehene Lexikon Merriam-Webster die oder den Influencer. Es geht auch komplizierter: „Personen […], die aus eigenem Antrieb Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) zu einem Themengebiet in hoher und regelmäßiger Frequenz veröffentlichen und damit eine soziale Interaktion initiieren“ (Gabler Wirtschaftslexikon). Der Begriff Influencer stammt aus dem Englischen, ins Deutsche übersetzt sprechen wir von „Beeinflussern“. Influencer zeichnen sich durch eine sympathische Ausstrahlung sowie eine fachliche Expertise aus, was ihnen das Vertrauen der Follower sichert. Sie handeln – im besten Fall – nach einem erkennbaren Wertekompass. Durch das regelmäßige Posten von Content schaffen Influencer beim Follower das Gefühl, dass ihm aufgrund der (bisher kostenlosen) Leistungen auch eine Gegenleistung zustehe (Beck‘sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Edition 58, 2022, Rn. 1). Influencer spielen heutzutage eine wichtige Rolle im Onlinemarketing. Das kann gleichzeitig auch große wirtschaftliche Erfolge für ein Unternehmen bringen.

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 Bild: pixabay.com
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Was sind Corporate Influencer?

Wenn man über Influencer redet, verbindet man das häufig direkt mit den Fashion-, Reise- und Food-Bloggern auf Internetplattformen wie Twitter, Snapchat, Instagram, Tiktok usw. Solche Blogger haben meist zahlreiche Follower und sie teilen die Produkte und auch ihr privates Leben durch die Onlineplattform. Doch schon seit längerer Zeit sind Blogger auch immer mehr im gewerblichen Zusammenhang tätig: Sie machen Onlinewerbung, da ihre Follower zugleich potenzielle Kunden für die Produkte oder Dienstleistungen sein können.

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Dr. Yuanyuan Yin

Dr. Yuanyuan Yin
Legal Consultant, BUSE, Frankfurt am Main

· Artikel im Heft ·

Corporate Influencer
Seite 28 bis 31
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