Das Recht der betrieblichen Altersversorgung
Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel sind in der Unternehmenspraxis und bei den Beschäftigten mittlerweile voll angekommen. Neben der gesetzlichen Altersversorgung (1. Säule) wird die zweite Säule, die betriebliche Altersversorgung (bAV), neben der privaten Vorsorge (3. Säule) immer wichtiger. Angesichts des sinkenden gesetzlichen Rentenniveaus sowie verschuldet-maroder Staatshaushalte ist es für die Beschäftigten unerlässlich geworden für das Alter vorzusorgen, um als Rentner den erreichten Lebensstandard halten zu können. Folglich empfiehlt es sich für Arbeitgeber eine attraktive bAV anzubieten, um die rar werdenden begehrten Fachkräfte für sich zu gewinnen. Oftmals werden auch sozialversicherungsrechtlich geschützte Auszeiten (Sabbatical) von Bewerbern gefordert oder ein früherer, flexibler Ruhestandseintritt bei steigenden Regelaltersgrenzen, was mit Langzeit-/Zeitwertkonten ermöglicht werden kann (Stück/Salo, AuA 9/22, S.16). Arbeitgeber sind daher gut beraten, sich mit den Fragen der bAV und Zeitwertkonten auseinanderzusetzen. Dabei handelt es sich um eine hochkomplexe, haftungsträchtige Materie, bei der Zivil-, Arbeits-, Sozialversicherungs-, Steuer- und Bilanzrecht zusammenspielen, die es zu beachten gilt. In keiner Weise ist die bAV ein überkommenes Relikt. Ihr zukünftiger Bedarf ist aktueller denn je und ihre Bedeutung fügt sich nahtlos in die vom Unternehmen zu treffenden Nachhaltigkeitsanforderungen zur Thematik ESG und CSR ein, um eine moderne und effektive Beschäftigungs-/Sozialpolitik zu gewährleisten.
Diesen Themen widmet sich die 2. Auflage von Uckermann. Als Kommentar aus der „Praxis für die Praxis“ liefert er eine aktualisierte, kompakte, übergreifende Darstellung und Kommentierung aller rechtlichen Aspekte der bAV, vom Arbeits- und Zivilrecht, Sozialversicherungs-, Steuer- und Bilanzrecht, Versicherungsvertragsrecht, Insolvenzrecht bis hin zum Entgeltrecht. Bearbeitet wurde er von zwölf Experten aus den Bereichen Anwaltschaft, Rentenberatung, Wirtschaftsprüfung und Versicherungsmathematik. Das Werk schließt eine Lücke, weil es der umfassende „Rundumschlag“ des Themenkomplexes ist und diese zusammenhängend und verzahnt darstellt. Ferner übersteigt das Werk das Niveau einer reinen BetrAVG Kommentierung.
Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.
Es gliedert sich in 33 Kapitel, bei denen jeweils Schrifttumsnachweise der Erläuterung vorangestellt sind: Nach einer chronologischen Betrachtung der arbeits- und zivilrechtlichen Grundlagen einschließlich seiner historischen Entstehungsgeschichte folgt eine umfassende Kommentierung der Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. Danach schließt sich – mit Blick auf Praktiker und Berater – eine Betrachtung von wichtigen Spezialthemen der bAV an.
Fazit: Wer sich mit der Einführung, Pflege und Sicherstellung betrieblicher Altersversorgungssysteme sowie Zeitwertkonten als Berater, Arbeitsrechtler, HR-Fachkraft, Finanzer oder Arbeitnehmervertreter beschäftigt und eine aktuelle, fundierte, integrierte (Arbeits-/Sozial-/Steuer/Bilanzrecht), praxisorientierte und verständliche Gesamtdarstellung zur Einarbeitung oder Beantwortung von Fragestellungen sucht, dem ist die Anschaffung uneingeschränkt zu empfehlen.
Sebastian Staudenmaier

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