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Lesedauer: ca. 7 Minuten
PERSONALPRAXIS

Datenschutz beim E-Learning

Was müssen Arbeitgeber beachten?

1 Klare Aussagen treffen

E-Learning hat sich in vielen Organisationen als fester Bestandteil der Mitarbeiter-Weiterbildung etabliert. Bei E-Learning-Schulungen kommen aber zahlreiche Daten zusammen. Betriebsräte möchten ein Persönlichkeits-Screening verhindern und das BDSG zeigt klar auf, was erlaubt ist und was nicht.

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