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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Deutschkurs für Flüchtlinge

Das BMF hat sich mit Schreiben vom 4.7.2017 (IV C 5 – S 2332/09/10005) zur lohnsteuerlichen Behandlung von Deutschkursen für Flüchtlinge geäußert. Allgemein führen berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Maßnahmen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse durchgeführt werden.

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