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VERGÜTUNG
Die „angemessene“ Ausbildungsvergütung
Grundsätze, Einzelfälle und Praxistipps
1 Funktionen der Ausbildungsvergütung
Die in § 17 BBiG geregelte Ausbildungsvergütung hat regelmäßig drei Funktionen: Sie soll den Auszubildenden und seine unterhaltsverpflichteten Eltern bei der Lebenshaltung finanziell unterstützen, die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und die Leistungen des Auszubildenden in gewissem Umfang „ent
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