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ARBEITSRECHT
Die Einigungsstelle
Verhandlungen mit dem Betriebsrat – was nun?
1 Was ist eine Einigungsstelle überhaupt?
Die gesetzlichen Vorschriften zur Errichtung einer Einigungsstelle finden sich überwiegend in §§ 76, 76a BetrVG. § 76 Abs. 1 Satz 1 BetrVG normiert, dass eine Einigungsstelle dann gebildet wird, wenn es ihrer bedarf, um Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Gesamt- oder Konzernbetriebsrat beizulegen.
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