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Eine gute Vorsorge für das Alter geht nicht nur die Mitarbeiter selbst etwas an. Arbeitgeber sollten sich mit der bAV auskennen und der Belegschaft mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bild: dbunn/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG

„Die Haftung des Arbeitgebers entfällt“

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Herr Skudlarek, was gab den Anstoß zu den Neuregelungen?

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