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Prof. Dr. jur. Günter Schmitt-Rolfes
Lesedauer: ca. 4 Minuten
AKTUELL - Brennpunkt

Die Mindestlohnfalle bei Verfallklauseln

„Diese Verfallklausel gilt nicht für Ansprüche des Mitarbeiters aus dem Mindestlohngesetz.“ Fehlt in einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel dieser Satz, ist die gesamte Verfallklausel rechtsunwirksam (BAG, Urt. v. 18.9.2018 – 9 AZR 162/18; Pressemitteilung Nr. 43/18).

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