Die neue elektronische AU-Bescheinigung

Vorteile für alle Beteiligten oder zu viele Unklarheiten?!

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform hat ausgedient. Nun ist das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Unternehmen verpflichtend. Was sind die Konsequenzen und gibt es möglicherweise Nachbesserungsbedarf für den Gesetzgeber?

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 Bild: mpix-foto/stock.adobe.com
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Bisherige Rechtslage

Ist ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis krankheitsbedingt arbeitsunfähig, steht ihm grundsätzlich ein Entgeltfortzahlungsanspruch in der Höhe des regelmäßigen Arbeitsentgelts gegen den Arbeitgeber zu (§§ 3Abs. 1, 4 EFZG). Zugleich ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit sowie deren Dauer „unverzüglich“ (ohne schuldhaftes Zögern) mitzuteilen (§ 5Abs. 1Satz 1 EFZG). Während diese einfache – auch mündliche – Mitteilung i. d.

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Nathalie Polkowski

Nathalie Polkowski
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Head of Employment Law, Associated Partner, WTS Legal München

· Artikel im Heft ·

Die neue elektronische AU-Bescheinigung
Seite 14 bis 15
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