Die neue elektronische AU-Bescheinigung
Bisherige Rechtslage
Ist ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis krankheitsbedingt arbeitsunfähig, steht ihm grundsätzlich ein Entgeltfortzahlungsanspruch in der Höhe des regelmäßigen Arbeitsentgelts gegen den Arbeitgeber zu (§§ 3Abs. 1, 4 EFZG). Zugleich ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit sowie deren Dauer „unverzüglich“ (ohne schuldhaftes Zögern) mitzuteilen (§ 5Abs. 1Satz 1 EFZG). Während diese einfache – auch mündliche – Mitteilung i. d.
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Nathalie Polkowski
· Artikel im Heft ·
Einführung
Mit dem Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes im Jahr 1994 beabsichtigten die Bundestagsfraktionen der damaligen
Lockdown und Betriebsrisiko
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