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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Die Tücken des Weiterbeschäftigungsantrags
Widerspricht der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß und hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben, muss der Arbeitgeber ihn auf sein Verlangen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen (§ 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG). Die Widerspruchsgründe sind in § 102 Abs.
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