Die wirksame Wartezeitkündigung
1 Probleme in der Praxis
Analog hierzu stellt sich im Arbeitsrecht die Frage, ob der Arbeitnehmer die Wartezeit für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis „überstehen“ soll oder nicht. In der Praxis kommt es viel zu oft vor, dass der Arbeitgeber diese Frage nicht richtig beantwortet und sich damit unnötig Probleme schafft. Einerseits ist der fachliche Vorgesetzte überzeugt, den Mitarbeiter schon noch „auf Spur“ zu bringen. Andererseits kann das Unternehmen nicht immer hinter die Fassade blicken und lässt sich von einem makellos wirkenden (Arbeits-)Verhalten blenden.
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Thomas Frey

Christian Schönbach

· Artikel im Heft ·
Einleitung
Formaljuristisch gesehen handelt es sich bei der Kündigungserklärung um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung
Warum eine gute Vorbereitung so wichtig ist
„Am Ende vergleicht man sich doch ohnehin“, könnte man einwenden, wenn der Jurist
Ein Verkäufer war seit dem 1.3.2023 beschäftigt. Es war eine dreimonatige Probezeit mit zweiwöchiger Kündigungsfrist vereinbart. Am 17.8.2023, also
Problempunkt
Mit Wirkung zum 1.6.2019 war der (spätere) Kläger – mit einer arbeitsvertraglich inkludierten Probezeit von sechs Monaten
Vor dem LAG Hamburg ging es um die Wirksamkeit einer Probezeitkündigung. Die Beklagte ist ein Unternehmen der Pharmaindustrie, der Kläger
Richtig auf das Trennungsgespräch vorbereiten
Trennungen gehören zum (Arbeits-)Leben dazu, fallen den meisten Personalverantwortlichen