Die wirksame Wartezeitkündigung

Neue Mitarbeiter halten oder kündigen?
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet ...“ Was haben diese Worte von Friedrich Schiller mit dem Arbeitsrecht zu tun? Es gibt durchaus Parallelen zwischen dem Bund der Ehe und einem Arbeitsverhältnis. In beiden Fällen versprechen sich zwei Parteien (unbefristete) Treue und füreinander stets zu sorgen, in guten wie in schlechten Zeiten. Die wenigsten werden sich jedoch für eine Eheschließung entscheiden, wenn sie bereits in der Anfangszeit merken, dass der auserwählte Partner nicht unbedingt die Person ist, mit der man den Rest des Lebens Tisch und Bett teilen möchte ...
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 Bild: photo 5000/stock.adobe.com
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1 Probleme in der Praxis

Analog hierzu stellt sich im Arbeitsrecht die Frage, ob der Arbeitnehmer die Wartezeit für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis „überstehen“ soll oder nicht. In der Praxis kommt es viel zu oft vor, dass der Arbeitgeber diese Frage nicht richtig beantwortet und sich damit unnötig Probleme schafft. Einerseits ist der fachliche Vorgesetzte überzeugt, den Mitarbeiter schon noch „auf Spur“ zu bringen. Andererseits kann das Unternehmen nicht immer hinter die Fassade blicken und lässt sich von einem makellos wirkenden (Arbeits-)Verhalten blenden.

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Thomas Frey

Thomas Frey
Stellvertretender Geschäftsführer, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Fachanwalt für Arbeitsrecht, HESSENMETALL - Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus, Frankfurt a. M.

Christian Schönbach

Christian Schönbach
Leiter der Rechtsabteilung, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Fachanwalt für Arbeitsrecht, HESSENMETALL – Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus, Frankfurt a. M.

· Artikel im Heft ·

Die wirksame Wartezeitkündigung
Seite 136 bis 141
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Probezeit oder Einfühlungsverhältnis

Das Vereinbaren einer Probezeit, häufig auch Probearbeitsverhältnis genannt, ist in der Praxis gang und gäbe

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Ein Verkäufer war seit dem 1.3.2023 beschäftigt. Es war eine dreimonatige Probezeit mit zweiwöchiger Kündigungsfrist vereinbart. Am 17.8.2023, also

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Eine approbierte Ärztin schloss mit einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) ein Arbeitsverhältnis zur Weiterbildung zur Fachärztin

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Grundsätzliches

Das Arbeitsrecht ist ein fragmentiertes Rechtsgebiet, das in eine Vielzahl einzelner Gesetze und gesetzlicher