Die wirksame Wartezeitkündigung
1 Probleme in der Praxis
Analog hierzu stellt sich im Arbeitsrecht die Frage, ob der Arbeitnehmer die Wartezeit für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis „überstehen“ soll oder nicht. In der Praxis kommt es viel zu oft vor, dass der Arbeitgeber diese Frage nicht richtig beantwortet und sich damit unnötig Probleme schafft. Einerseits ist der fachliche Vorgesetzte überzeugt, den Mitarbeiter schon noch „auf Spur“ zu bringen. Andererseits kann das Unternehmen nicht immer hinter die Fassade blicken und lässt sich von einem makellos wirkenden (Arbeits-)Verhalten blenden.
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Thomas Frey

Christian Schönbach

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In diesem Fall ging es um die Frage, ob eine Wartezeitkündigung unwirksam ist. Die Klägerin war von 1991 bis 1999 bei der Stadt A, sodann nahtlos
Problempunkt
Am 15.5.2010 schloss die Klägerin einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Beklagten, wonach sie „ab dem 15.5.2010“ als
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung. Die in Lettland ansässige Beklagte hatte mit
Problempunkt
Der Kläger, Jahrgang 1962 und zwei Kindern zum Unterhalt verpflichtet, war seit dem 16.8.2006 bei dem beklagten Land im Rechenzentrum der
Problempunkt
Der Kläger bewarb sich als sog. Seiteneinsteiger für eine Tätigkeit als Lehrer an einer Hauptschule in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen des
Vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 14.3.2018 – 3 Sa 196/17) stritten die Parteien um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung