Die Zukunft ist weiblich
1 Langsam steigende Frauenquoten
Bereits am 23.5.1949 wurde das Grundgesetz unterschrieben und verkündet. Darin heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Art. 3 GG). In Deutschland gilt zudem seit 2016 für die Aufsichtsräte von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, in denen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gleich viele Sitze im Aufsichtsrat haben, eine verbindliche Geschlechterquote i. H. v. 30 %.
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Dr. Heike Niermann

· Artikel im Heft ·
Wir müssen umdenken
Während im Ausland die Vorstände großer Unternehmen zunehmend weiblicher werden, sind hierzulande deutlich weniger
1 Welche Hochschule passt am besten?
Der Fachkräftebedarf der Unternehmen wächst stetig weiter und auch die Anzahl der Studenten steigt
1 Der Beschluss des BVerfG
Im Personenstandsgesetz (PStG) war in § 22 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 3 normiert, dass bei einer Person, die weder
Die Klägerin verlangte Auskunft nach §11 EntgTranspG, die sich auf die Höhe des Vergleichsentgelts männlicher Kollegen bezog. Der Arbeitgeber
1 Ausgangslage
Bei dieser Beendigungslösung vereinbaren Unternehmen und Mitarbeiter im Aufhebungsvertrag ein insolvenzsicheres Wertguthaben, der
Inwiefern werden Rechtsanwältinnen bei der Google-Suche benachteiligt? Wo genau liegt das Problem?
Rechtsanwältinnen sind in der Google-Suche