Dienstreisen und Reisekostenabrechnungen

Arbeitsrechtliche Sanktionen bei Verstößen

Nach Jahren der pandemiebedingten Unterbrechung geht der Trend in vielen Unternehmen vom digitalen Austausch wieder zurück zum persönlichen Treffen. Gleichlaufend tritt auch ein „Evergreen“ der arbeitsrechtlichen Beratung vermehrt wieder zu Tage: die arbeitsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten bei unbewusst oder bewusst unrichtigen Angaben der Arbeitnehmer zu Dauer und Kosten von Dienstreisen. Es ist an der Zeit, sich die damit einhergehenden Grundsätze und Bestimmungen wieder in Erinnerung zu rufen. Im Zusammenhang mit Dienstreisen gilt es vorab zu klären, wann Vergütungspflicht besteht, ob wirklich jede Dienstreise auch Arbeitszeit ist und wie es um Sanktionsmöglichkeiten bei falschen Angaben zulasten des Arbeitgebers bestellt ist. Auch geben wir einen Einblick in die Beratungspraxis.

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 Bild: X-Poser/stock.adobe.com
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Vergütungspflicht von Dienstreisen

Für die Frage der vergütungspflichtigen Reisezeit muss unterschieden werden, ob einerseits eine individualvertragliche oder kollektivrechtliche Regelung hierzu besteht oder ob keine Regelung existiert. Abhängig hiervon lässt sich Nachfolgendes voranstellen: Existiert keine vertragliche Regelung, bedeutet dies nicht automatisch, dass es sich um vergütungspflichtige Reisezeit handelt.

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Nathalie Polkowski

Nathalie Polkowski
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Head of Employment Law, Associated Partner, WTS Legal München

Johannes Franzmeier

Johannes Franzmeier
Rechtsanwalt, Associate, WTS Legal München

· Artikel im Heft ·

Dienstreisen und Reisekostenabrechnungen
Seite 14 bis 19
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