DSGVO/BDSG/TTDSG
Wie heikel das Thema Datenschutz ist, mussten etliche Unternehmen leidvoll erfahren, die wegen Datenschutzvorwürfen schon am Pranger standen. Der Datenschutz betrifft in Zeiten von Arbeit/Industrie 4.0, Digitalisierung und Daten als „Öl des 21. Jahrhunderts“ nahezu sämtliche Bereiche des unternehmerischen Geschäftsverkehrs. Nicht selten hängt die Zulässigkeit von Geschäftsmodellen/-prozessen davon ab, ob diese datenschutzkonform ausgestaltet werden können – Datenschutz kann ein „deal-breaker“ oder „show-stopper“ werden. Unter dem Stichwort „Compliance“ ist das Datenschutzrecht zu einem Faktor von größter Bedeutung für die Unternehmenspraxis avanciert. So wichtig das Thema einerseits geworden ist, so unübersichtlich ist andererseits die Rechtslage: Das komplizierte und interpretationsbedürftige Gesetz bzw. die europäischen Vorgaben mit ihren vielfach ungeklärten Rechtsfragen und unbestimmten Rechtsbegriffen stellt die Wirtschaftsunternehmen, deren Berater, Behörden und Gerichte vor immense Herausforderungen. Die nationale und EuGH Rspr. ist auch nach fünf Jahren DSGVO im Fluss und wird zunehmend in Luxemburg geprägt (vgl. Polkowski/Franzmeister, AuA 7/23, S.8)
Als erstes Werk im Markt hat der „Plath“ die Doppelkommentierung DSGVO sowie BDSG ab der 2. Auflage 2016 eingeführt: Er enthält nun in der neuesten Auflage neben einer Aktualisierung der Kommentierungen zu DSGVO und BDSG erstmals das neue TTDSG betreffend datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Das Werk schließt mit einem umfassenden Stichwortverzeichnis. Die Kommentierungen greifen durch Bezugnahmen und interne Verweise ineinander. Dabei stehen Klärung und praktikable Lösungen aktueller Rechtsfragen des Datenschutzes für Unternehmen im Vordergrund. Die insgesamt 17 Autoren sind überwiegend anwaltlich mit dem Thema IT und Datenschutzrecht befasst. Die Kommentierung ist einheitlich gegliedert. Das übersichtliche Layout, verwirklicht durch Absätze, Fettdruck der Schlüsselworte und spärliche Verwendung von Abkürzungen, erleichtert die Arbeit. Urteile werden in Fußnoten mit Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitiert, so dass sie gut recherchiert werden können und der Lesefluss im Text nicht gestört wird. Eine Online-Version ist im Modul Datenschutzrecht des Otto Schmidt Verlags enthalten.
Fazit: Wer sich in Unternehmen, insbesondere als Datenschutzbeauftragter, Personaler (§26 BDSG), Compliance-Beauftragter oder als deren Berater mit Datenschutzfragen praktisch auseinander zu setzen hat, dem bietet der „Plath“ Orientierung, Verständnis, Antworten und Empfehlungen. Die Anschaffung und Arbeit damit ermöglicht ein (rechts)sicheres Bewegen auf häufig unsicherem Terrain – dem datenschutzrechtlichen Minenfeld – und bewahrt vor Sanktionen und Schäden, die häufiger und drastischer geworden sind und nicht mehr „aus der Portokasse“ zu zahlen sind. Darüber hinaus wird der etablierte, zitierfähige und meinungsfreudige Kommentar wesentlich zur weiteren Meinungsbildung im neuen Datenschutzrecht beitragen.
In diesem Buch werden die verschiedensten Aspekte für Praktiker umfassend dargestellt und der Aufbau und die Systematik des Arbeitsschutzes, Compliance-relevanter Aspekte, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erläutert.
Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Nach wie vor ist die Literatur der Gesetzgebung voraus, die es einfach nicht fertigbringt, ein Arbeitsvertragsgesetz „aus einem Guss“ auf den Weg zu
Was ist KI?
Obwohl KI mittlerweile in aller Munde ist, gibt es bislang keine anerkannte Definition. Nach allgemeiner Auffassung
Ausgangslage
Datenschutzrechtliche Aspekte durchdringen das Arbeitsrecht immer stärker. Sei es die Frage nach der Stellung des
Die Corona-Pandemie hält die Arbeitswelt zwei Jahre nach ihrem Ausbruch weiterhin fest im Griff. Wenngleich allmählich ein Ende der gesundheitlichen
Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze der BR-Arbeit
Der neu geschaffene § 79a Satz 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat bei der
Anspruchsinhalt
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht – also einen Auskunftsanspruch – zu erfahren, ob, wie und welche