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ARBEITSRECHT
„Ein BGM ist weit mehr als nur ein ‚nice to have‘“
Wortwechsel
Aushängeschild oder notwendiges Übel? Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist zumindest in Bezug auf Arbeitsschutz und Wiedereingliederungsmaßnahmen für Unternehmen verpflichtend. Darüber hinaus stehen zahlreiche Instrumente zur Verfügung, um die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern.
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