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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Eingruppierung in der IT: „besondere Leistungen“
Der Kläger begehrte im Rahmen einer Eingruppierungsfeststellungsklage die Vergütung aus der EG 11 der seit 2017 geltenden IT-Merkmale im TVöD-VKA (IuK-Technik). Er war der Ansicht, seine Tätigkeit erfordere „besondere Leistungen“.
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