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 Bild: martaposemuckel/pixabay.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Eingruppierung in der IT: „besondere Leistungen“

Der Kläger begehrte im Rahmen einer Eingruppierungsfeststellungsklage die Vergütung aus der EG 11 der seit 2017 geltenden IT-Merkmale im TVöD-VKA (IuK-Technik). Er war der Ansicht, seine Tätigkeit erfordere „besondere Leistungen“.

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