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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Eingruppierung: selbstständige Leistungen
Das Tätigkeitsmerkmal „selbstständige Leistungen“ zählt zu den Klassikern im Eingruppierungsrecht, denn durch dessen Erfüllung erfolgt die Heraushebung aus der Entgeltgruppe 6 in die Entgeltgruppe 8 und 9a (im TVöD auch in die Entgeltgruppe 7).
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