Eingruppierung und Arbeitsvorgänge

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Weiterhin schwierig gestaltet sich die Bildung von Arbeitsvorgängen im Sinne der Tarifvertragsparteien. Die Instanzrechtsprechung folgt (leider) dem BAG und fasst vernetzte und auch entfernt zusammenhängende Aufgaben zu einem einheitlichen Arbeitsvorgang zusammen (so hier das ArbG Magdeburg, Urt. v. 23.1.2020 – 8 Ca 226/19, n.

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Eingruppierung und Arbeitsvorgänge
Seite 159
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Body Teil 1

Die Klägerin ist seit Oktober 2002 an einem Amtsgericht als Geschäftsstellenverwalterin in einer Serviceeinheit beschäftigt. Die

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Body Teil 1

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 22.3.2022 – 5 Sa 169/21, rk.) entschied zu einem Eingruppierungsfall einerseits zur Bildung von

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Body Teil 1

Der Arbeitgeber vergütete die Klägerin zunächst als Geschäftsstellenverwalterin beim Verwaltungsgericht mit der Entgeltgruppe 5. Nach der

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Body Teil 1

Das LAG Niedersachsen (Urt. v. 31.8.2022 – 8Sa151/22 E, rk.) hatte in diesem Fall zu zwei Themenbereichen entschieden, einmal zur Frage

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Body Teil 1

Die Klägerin war zunächst als Sachgebietsleiterin „Finanzen und Abwicklung Grundstücksverkehr“ beschäftigt. Ihr waren sieben Beschäftigte

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Body Teil 1

Die Klägerin war als Sachgebietsleiterin „Finanzen und Abwicklung Grundstücksverkehr“ tätig. Ihr waren sieben Beschäftigte unterstellt, gegenüber