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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Eingruppierungsfeststellungsklage: vielseitige Fachkenntnisse
Die Beklagte hat dem Kläger sechs Tätigkeitsbereiche (Kontrolle und Überwachung des ruhenden Verkehrs mit 63 %, Vollzug der Straßenreinigungssatzung mit 10 %, Mitwirkung im Rahmen des Umweltrechts mit 9 %, Kontrolle der Hundehaltersatzung mit 8 %, Ermittlungs- und Kontrolltätigkeit im Auftrag mit 6 % sowie übrige Angelegenheiten der allgemeinen Ordnung mit 4 %) übertragen, wobei die Parteien un
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