Direkt zum Inhalt
 Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com
Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst

Eingruppierungskorrektur

Die Arbeitgeberin zahlte der Beschäftigten mit Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TV-L ab dem 1.1.2012 – wie in den Überleitungsvorschriften des § 29a TVÜ-Länder vorgesehen – ohne nähere Überprüfung der Eingruppierung weiterhin eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium