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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand „Mobiles Arbeiten“

Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat in Fragen, die der Mitbestimmung unterliegen, nicht einigen, ist eine Einigungsstelle zu bilden. Sofern sich die Betriebspartner nicht über den Vorsitzenden und die Zahl der Beisitzer verständigen können, bestellt diese das Arbeitsgericht auf Antrag.

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