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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Einladungspflicht zum Vorstellungsgespräch
Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, begründet regelmäßig die Vermutung einer Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung.
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