Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Einsichtnahme des BR in die Bruttolohn- und Gehaltslisten
In einem ambulanten Gesundheitszentrum mit ca. 100 Arbeitnehmern verlangte der fünfköpfige Betriebsrat die Einsichtnahme in die Bruttolohn- und Gehaltslisten. Der Arbeitgeber legte ihm eine anonymisierte Liste der gezahlten Bruttolöhne und Gehälter vor. Er begründete dies mit dem Gebot der Datensparsamkeit und der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Mitarbeiter.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
