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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Einsichtnahme des BR in die Bruttolohn- und Gehaltslisten

In einem ambulanten Gesundheitszentrum mit ca. 100 Arbeitnehmern verlangte der fünfköpfige Betriebsrat die Einsichtnahme in die Bruttolohn- und Gehaltslisten. Der Arbeitgeber legte ihm eine anonymisierte Liste der gezahlten Bruttolöhne und Gehälter vor. Er begründete dies mit dem Gebot der Datensparsamkeit und der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Mitarbeiter.

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