Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Einspruch bei Zinsen ab 2012
Sofern Steuerbescheide zu Nachforderungen führen, werden in dem Bescheid nach bestimmten Zeitabläufen meistens Zinsen von 6 % nachgefordert. Gegen diese Festsetzungen sollte ab dem Zeitraum 2012 Einspruch eingelegt werden bei gleichzeitigem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt werden.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
