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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Einspruch bei Zinsen ab 2012

Sofern Steuerbescheide zu Nachforderungen führen, werden in dem Bescheid nach bestimmten Zeitabläufen meistens Zinsen von 6 % nachgefordert. Gegen diese Festsetzungen sollte ab dem Zeitraum 2012 Einspruch eingelegt werden bei gleichzeitigem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt werden.

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