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ARBEITSRECHT

Einstellung in internationalen Matrixstrukturen

Entscheidungsbesprechung

Matrixstrukturen sind dadurch gekennzeichnet, dass die arbeitsrechtliche und betriebswirtschaftliche Organisation von der gesellschaftsrechtlichen Struktur losgelöst ist – es findet also eine betriebs- und unternehmensübergreifende Zusammenarbeit statt. Außerdem wird typischerweise das fachliche Weisungsrecht des Arbeitgebers vom disziplinarischen Weisungsrecht entkoppelt (vgl.

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