Mit Employer of Record global durchstarten?

Chancen und Risiken

Dieser Beitrag beleuchtet, was sich hinter dem Begriff „Employer of Record“ verbirgt, welche Chancen und Risiken damit verbunden sind, warum das Ganze nicht für jedes Unternehmen Sinn macht und welche Rolle die Bundesagentur für Arbeit dabei spielt.

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 Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
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Angesichts des Fachkräftemangels und der fortschreitenden Globalisierung des Arbeitsmarktes gehen immer mehr Arbeitgeber neue Wege bei der Arbeitnehmergewinnung. Oft führt dieser Weg ins Ausland, was für Unternehmen ohne dortige Niederlassung eine große Herausforderung darstellt. Sich mit den rechtlichen und administrativen Anforderungen des Ziellandes vertraut zu machen, erfordert viel Zeit und Aufwand. Ein Konzept, das in diesem Zusammenhang deshalb immer mehr Beachtung findet, ist die Nutzung eines „Employer of Record“.

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Manfred Schmid

Manfred Schmid
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, Head of German Employment & Reward, Pinsent Masons Germany LLP, München

Julia Fees

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· Artikel im Heft ·

Mit Employer of Record global durchstarten?
Seite 22 bis 25
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Rechtliche Grundlagen

Unter Arbeitnehmerüberlassung versteht man die zeitlich begrenzte Überlassung eines Arbeitnehmers durch den

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Einführung

Das AÜG hat durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vom 21.2.2017 (BGBl. I 2017, S. 258

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In einem Rechtsstreit vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern stritten die Parteien darüber, ob sich die Beschäftigung der Klägerin rechtlich

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Überblick über die Rechtsquellen

Der Arbeitsschutz lässt sich strukturell in den sozialen Arbeitsschutz und den technischen

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Arbeitnehmerüberlassung (Überlassung zur Arbeitsleistung) i.S. v. § 1Abs. 1 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur

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Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung. Zwischen dem Kläger und der Beklagten bestand