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 Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 11 Minuten
ARBEITSRECHT

Einstweiliger Rechtsschutz

Betriebsratswahl und Maßnahmen des Wahlvorstands

Einstweilige Verfügungen

Auch in Beschlussverfahren gem. § 2a ArbGG sind einstweilige Verfügungen möglich, § 85 Abs. 2 ArbGG. Voraussetzung ist – neben der Zulässigkeit – das Vorliegen eines Verfügungsanspruchs und eines Verfügungsgrunds.

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