Elektromobilität

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 Bild: opolja/stock.adobe.com
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Das BMF hat im April 2019 ein Eckpunktepapier mit weiteren Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität veröffentlicht. Vorgesehene Maßnahmen sind bspw. die Verlängerung der geltenden Sonderregelung der Halbierung der Bemessungsgrundlage für die Listenpreismethode bei Dienstfahrzeugen mit Elektroantrieb bis 2030 (statt 31.12.2021); die Steuerbefreiung für Ladestrom und diePauschalbesteuerung für die Übereignung einer Ladevorrichtung vom 31.12.2020 auf 31.12.2030 unter der Voraussetzung, dass diese Leistungen zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt werden; Steuerbefreiung für die Überlassung eines betrieblichen (Elektro-)Fahrrads an den Arbeitnehmer bis 31.12.2030 (statt 31.12.2021) bzw. eine Sonderabschreibung für neue, rein elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge in gewerblicher Nutzung (2020 bis Ende 2030) von einmalig 50% der Anschaffungskosten sowie die Einführung einer Pauschalbesteuerung für Job-Tickets zur Vermeidung der Anrechnung dieser Leistungen auf die Entfernungspauschale (Zuschüsse eines Arbeitgebers für die Anschaffung eines Job-Tickets sind seit 1.1.2019 steuerfrei, die Leistungen sind jedoch auf die Entfernungspauschale anzurechnen, wodurch sich der Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer verringert). (S. P.)

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Elektromobilität
Seite 365
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