Entbindung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

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Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen und hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben, muss der Arbeitgeber ihn auf Verlangen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen (§ 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG). Auf Antrag des Unternehmens kann das Gericht es durch einstweilige Verfügung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung entbinden, wenn die Kündigungsschutzklage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint (§ 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BetrVG).

Vor dem Hessischen LAG (Urt. v. 5.3.2018 – 16 SaGa 127/18) stritten die Parteien darüber, ob ein Urteil erster Instanz, wonach die Kündigung wirksam ist, bereits dafür ausreicht, dass die Klage keine hinreichenden Erfolgsaussichten hat, wenn zugleich Berufung gegen das Urteil eingelegt ist. Entgegen einer älteren Entscheidung des ArbG Passau (4 Ga 2/92) und durchaus unterschiedlichen Ansichten in der Literatur verneinte das Hessische LAG diese Frage. Allein die erstinstanzliche Abweisung der Kündigungsschutzklage besagt nicht, dass der Klage die Erfolgsaussicht fehlt. Der Gesetzgeber hat in § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG ausdrücklich geregelt, dass die Weiterbeschäftigung im Falle eines ordnungsgemäßen Betriebsratswiderspruchs bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu erfolgen hat. Es kommt nicht auf die Erfolgsaussichten der Berufung an, sondern auf die der Kündigungsschutzklage insgesamt. Daher trifft den Arbeitnehmer auch keine gesteigerte Darlegungslast hinsichtlich der Erfolgsaussichten seiner Klage.

In dieser Broschüre sind alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt.
Als Aushangpflichtiger sind Sie damit auf der sicheren Seite!

Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Entbindung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung
Seite 484
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Body Teil 1

Widerspricht der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß und hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben

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