Entfernungspauschale deckt Kfz-Unfallkosten ab
In einem durch das FG Baden-Württemberg (Urt. v. 19.1.2018 – 5 K 500/17; Rev. eingelegt, Az. BFH VI R 8/18) entschiedenen Fall macht die Klägerin in ihrer Einkommenssteuererklärung Kosten i. H. v. 2.402 Euro für einen Autounfall geltend, den sie auf ihrem Arbeitsweg erlitten hatte. Sie war der Auffassung, dass die Kosten im Nachgang des Unfalls auf dem Rückweg von der Arbeit entstanden seien und daher bei den Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit als Werbungskosten abgezogen werden müssten. Das FG sah hingegen die Behandlungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG als außergewöhnliche Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an, weshalb sie durch die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG abgegolten seien. Die Entfernungspauschale decke alle Kosten ab. Die Norm sieht in Abs. 2 lediglich Ausnahmen vor, die durch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anfallen sowie für Menschen mit Behinderung. Aus dem Wortlaut dieser Vorschriften und der Systematik ergebe sich, dass in sämtlichen von § 9 Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG nicht erfassten Fällen auch außergewöhnliche Kosten unter die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG fallen.
(R. K.)
In diesem Buch werden die verschiedensten Aspekte für Praktiker umfassend dargestellt und der Aufbau und die Systematik des Arbeitsschutzes, Compliance-relevanter Aspekte, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erläutert.
Rainer Kuhsel

Anhang | Größe |
---|---|
Beitrag als PDF herunterladen | 498.64 KB |
· Artikel im Heft ·
Dem BFH-Urteil vom 12.2.2020 (VI R 42/17) lag abgekürzt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war als Flugbegleiter beschäftigt. An
Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 haben viele Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung nicht mehr am gewohnten Büroarbeitsplatz
Mit Urteil vom 3.2.2021 (4 K 1106/17) hatte sich das FG Niedersachsen mit dem Begriff des weiträumigen Tätigkeitsgebiets i. S. d. § 9 Abs
Ausgangssituation
Die mit einem zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellten Firmenwagen durchgeführten Fahrten zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers
Unabhängig vom Verkehrsmittel sind die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Im Jahr 2021 hat sich die Entfernungspauschale für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geändert. Anstelle einer