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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Entfernungspauschale deckt Kfz-Unfallkosten ab

In einem durch das FG Baden-Württemberg (Urt. v. 19.1.2018 – 5 K 500/17; Rev. eingelegt, Az. BFH VI R 8/18) entschiedenen Fall macht die Klägerin in ihrer Einkommenssteuererklärung Kosten i. H. v. 2.402 Euro für einen Autounfall geltend, den sie auf ihrem Arbeitsweg erlitten hatte.

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