Entgeltkürzung wegen Minusstunden

1105
 Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Die Arbeitsvertragsparteien hatten sich nach Ausspruch einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung vor dem Arbeitsgericht darauf verständigt, dass das Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet wird. Der Vergleich enthielt die gängige Regelung, dass der Kläger unwiderruflich unter Fortzahlung der Vergütung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt ist und dass Urlaubsansprüche und etwaige Zeitguthaben in Natur eingebracht sind. Im Nachgang stritten die Parteien über die ordnungsgemäße Erfüllung des Vergleichs. Der Arbeitgeber hatte bei der Abrechnung des Arbeitsverhältnisses eine Entgeltkürzung wegen rund 40 Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto vorgenommen, die sich der Mitarbeiter nicht gefallen ließ.

Das LAG Nürnberg gab ihm recht (Urt. v. 14.5.2021 – 4 Sa 423/21, rk.). Dem Arbeitgeber stand kein Ausgleichsanspruch für evtl. vorhandene Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto zu. Zunächst würde ein solcher Anspruch bei Ausscheiden des Arbeitnehmers eine entsprechende Vereinbarung voraussetzen (so bereits BAG, Urt. v. 21.4.2012 – 5 AZR 670/11). Eine solche war nicht erkennbar. Auch ist der Arbeitgeber nur dann zum Abzug von Minusstunden berechtigt, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, vor seinem Ausscheiden einen Ausgleich der Stunden herbeizuführen. Dies war deswegen nicht der Fall, weil der Arbeitgeber fristlos gekündigt und dem Mitarbeiter dadurch die Möglichkeit genommen hatte, für einen Ausgleich des Arbeitszeitkontos zu sorgen.

Schließlich stand auch die Vereinbarung im arbeitsgerichtlichen Vergleich dem Anspruch des Arbeitgebers entgegen. Denn die Parteien haben mit der Vereinbarung, wonach der Mitarbeiter unter Fortzahlung der Vergütung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt ist und dies unter Einbringung von Urlaub und Zeitguthaben geschehen solle, deutlich gemacht, dass kein Streit mehr über die Höhe des Arbeitszeitkontos geführt werden soll.

Das Buch geht auf die realen Arbeitssituationen, die im Umbruch sind, ein und zeigt sowohl arbeitsrechtliche Herausforderungen als auch erste, bereits in der Unternehmenspraxis umgesetzte Lösungsansätze auf.

AttachmentSize
Beitrag als PDF herunterladen96.07 KB

· Artikel im Heft ·

Entgeltkürzung wegen Minusstunden
Seite 50
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien streiten um den Ausgleich des im Minus stehenden Arbeitszeitkontos. Das seit dem 1.10.2018 bestehende

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Vielfältige Vorteile

Die zunehmend digitale Arbeitswelt macht feste, durchgehende Arbeitszeiten für eine Vielzahl von Mitarbeitern in

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Abgeltungsklauseln in Beendigungsvereinbarungen

Vom Arbeitgeber formformulierte Beendigungsvereinbarungen, mithin Aufhebungs- oder

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Der Kläger ist bei der Beklagten als Rettungsassistent bzw. Rettungssanitäter gem. TVöD-V beschäftigt und arbeitet im Schichtdienst. Arbeitet er an

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Vor dem LAG Hamm stritten die Parteien um einen Anspruch der Klägerin auf Gewährung einer Lohnerhöhung unter dem Gesichtspunkt der

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

In einem Jobcenter galt eine Gleitzeitvereinbarung mit einer Rahmenarbeitszeit zwischen 6:00 und 19:00 Uhr. Die Mitarbeiter können die