1 Begriff Equal Pay
Equal Pay heißt zunächst die Gleichstellung mit einer in Bezug auf die Tätigkeit vergleichbaren Stammkraft im Kundenbetrieb. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Zeitarbeitnehmer die gleichen Entgeltbestandteile wie die Kollegen im Kundenbetrieb erhalten muss, sondern dass eine Gleichstellung in der Entgeltsumme ausreicht. Dies zeigt sich insbesondere an den Sachbezügen, hinsichtlich derer das Gesetz statt einer Gewährung in natura einen Wertausgleich in Geld ausdrücklich für zulässig erachtet (§ 8 Abs. 1 Satz 3 AÜG).
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Stefan Sudmann
Dennis Diederich
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der Kläger begehrt die Entfristung seines Arbeitsvertrags. Er war zunächst für rund 35 Monate als Zeitarbeitnehmer an die
Ausgangslage der Entscheidung
Die Flexibilisierung der zu leistenden Arbeitszeit liegt per se im wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers. Der
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung sowie einen Weiterbeschäftigungsanspruch der
Problempunkt
Der Kläger war aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags seit dem 15.10.2014 bei der beklagten Personaldienstleisterin
Erheblich verschärfte Anforderungen
Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 31.7.2022 Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen
Problempunkt
Der deutsche Arbeitsmarkt benötigt dringend (qualifizierte) Arbeitskräfte. Beschleunigt durch den demografischen Wandel