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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Errichtung von Windkraftanlagen
Die steuerfreie Erstattung von inländischen Verpflegungspauschalen ist bei längerfristigen beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten auf die ersten drei Monate beschränkt. Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen löst eine neue Dreimonatsfrist aus.
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