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ARBEITSRECHT
Erste Erfahrungen aus der Praxis
Die AÜG-Novelle
1 Die neuen Offenlegungspflichten
Da das Gesetz Übergangsfristen für die Gültigkeit des gesetzlichen Equal Pay und der Überlassungshöchstdauer vorsieht (§ 19 Abs. 2 AÜG), hat es die Praxis in den Wochen vor und nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zunächst mit der Offenlegungspflicht zu tun bekommen. Diese gliedert sich in die Kennzeichnungs- (§ 1 Abs.
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