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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Erste Tätigkeitsstätte auf einer Baustelle
Die Bestimmung einer ersten Tätigkeitsstätte ist immer wieder Gegenstand von Finanzgerichtsprozessen. Aktuell hat sich das FG Münster mit folgendem Sachverhalt beschäftigt: Ein angestellter Elektromonteur wurde seit mindestens 2010 ohne Unterbrechung auf der Baustelle der Auftraggeberin seines Arbeitgebers eingesetzt.
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