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ARBEITSRECHT
„Fahrplan Restrukturierung“
Betriebsänderung
1 Betriebsänderung?
Hat ein Unternehmen mit i. d. R. mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern Bedarf und Zielorganisation definiert, ist zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen eine „Betriebsänderung“ i. S. v. § 111 BetrVG darstellen.
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