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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Freie Berufe und Rentenversicherungspflicht
Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und weitere sog. freie Berufe haben die Möglichkeit, sich einem berufsständigen Versorgungswerk anzuschließen. Hier sind als Beispiele die Versorgungskammer für Steuerberater oder Rechtsanwälte zu nennen.
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