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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Fristlose Kündigung wegen genesungswidrigen Verhaltens – Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Ein 56-jähriger Betontechnologe war seit 30 Jahren bei einem Baubetrieb beschäftigt. Er verdiente ein Monatsentgelt i. H. v. durchschnittlich 3.620 Euro und ist einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Seit dem 1.11.2020 war er durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Am 28.9.
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