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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Führung auf Probe und Bestenauslese
Dem Kläger war zunächst eine Tätigkeit in der Entgeltgruppe 9b TVöD/VKA übertragen. Mit Schreiben vom 15.11.2019 übertrug der Arbeitgeber dem Kläger zum 1.1.2020 gem. § 31 TVöD/VKA eine mit Entgeltgruppe 11 TVöD/VKA bewertete Führungsposition zwei Jahre zur Probe.
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