Lesedauer: ca. 2 Minuten
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Fussballdauerkarten
Das FG Bremen hat mit Urteil vom 21.9.2017 (1 K 20/17 [5]) entschieden, dass die Nutzung bzw. Überlassung von Dauerkarten für Spiele der Fußball-Bundesliga zu steuerpflichtigen Zuwendungen führt. Eine GmbH überließ ihren eigenen Mitarbeitern bzw. Kunden und deren Mitarbeitern fünf Dauerkarten.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
