Direkt zum Inhalt
 Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com
Lesedauer: ca. 2 Minuten
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Gebührenstreitwert bei der Konkurrentenklage

Im Streit stand der Gebührenwert einer TVöD-Konkurrentenklage. Der monatliche Differenzbetrag zwischen der bisher bekleideten Stelle (EG 4) und der begehrten Stelle (EG 8) beträgt 523,17 Euro. Nach Prozessbeendigung beantragte die Prozessbevollmächtigte des Klägers die Festsetzung des Streitwerts für die anwaltlichen Gebühren, und zwar i. H. v. 18.834,12 Euro.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium