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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Gehaltsanpassung wegen Gleichbehandlung
Ein leitender Angestellter eines Versicherungskonzerns klagte vor dem LAG Düsseldorf Vergütungsansprüche ein. Den „leitenden Angestellten“ rechnet der Konzern über 400 Mitarbeiter zu. Bei diesen finden keine Regelanpassungen der Gehälter statt. Der Arbeitgeber stellt für sie ein durch einen jeweils festgesetzten Prozentsatz gedeckeltes Budget zur Verfügung.
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