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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Geltendmachung von Entgelt bei Kündigungsschutzklage
Die Parteien streiten um den Verfall von Entgeltansprüchen. Der Kläger erhielt hier ein Änderungsangebot des Arbeitgebers gem. § 2 KSchG auf Entgeltreduzierung. Dieses nahm der Kläger unter Vorbehalt an und legte Kündigungsschutzklage betreffend die Änderung seiner Vertragsbedingungen ein. Die monatliche Entgeltdifferenz machte der Kläger in der Folgezeit nicht separat geltend.
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