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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Getränkemarken für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied
Ein bei einem Getränkehersteller angestellter Verkaufsberater im Außendienst war seit 2018 als Mitglied des Betriebsrats vollständig von der Arbeitspflicht freigestellt. Er stritt mit seinem Arbeitgeber darüber, ob ihm trotz der Freistellung weiterhin Getränkemarken zustehen.
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